Seminare
Die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung)
Der Referent verfügt über eine mehrjährige Lehrerfahrung als Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragter in der Rechtspflegerausbildung verschiedener Bundesländer sowie über langjährige praktische Erfahrungen als Rechtspfleger in der Immobiliarvollstreckung.
Als Instrument der Vermögensauseinandersetzung oder als Folgemaßnahme der Zwangsvollstreckung nach der Pfändung eines Gemeinschaftsanteils ist die Teilungsversteigerung von großer praktischer Bedeutung. Andererseits fehlen häufig Rechtskenntnisse und praktische Erfahrungen auf diesem Spezialgebiet.
- Vermittlung der Grundlagen und Besonderheiten der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlage der Beteiligten.
- Rechtsstellung und Taktik der Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Miteigentümer als Antragsteller und Antragsgegner, des Pfändungsgläubigers sowie der dinglichen Berechtigten.
- Aufhebungsvoraussetzungen und entgegenstehende Rechte in den einzelnen Miteigentumsformen
- Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
- Teilungsversteigerung durch Pfändungsgläubiger
- Gesetzliche Schutzvorschriften für Beteiligte
- Gang des Verfahrens
- Versteigerungstermin (geringstes Gebot, Ausgleichsbetrag, Ausgebotsarten, Sicherheitsleistung, Antragsmöglichkeiten)
- Zuschlagsentscheidung
- Erlösverteilung
- Besonderheiten bei Nießbrauch
- Nebeneinander von Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung
Dieses Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit zivil-rechtlicher Ausrichtung im Familienrecht, Erbrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht sowie Zwangsversteigerungsrecht und deren qualifizierte Mitarbeiter sowie an mögliche Verfahrensbeteiligte einer Teilungsversteigerung wie z. B. Grundpfandrechtsgläubiger, insbesondere Mitarbeiter aus Banken und Ver-sicherungen, Erbbaurechtsausgeber und Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen (kommunale Vollstreckungsbehörden).
Der Referent verfügt über eine mehrjährige Lehrerfahrung als Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragter in der Rechtspflegerausbildung verschiedener Bundesländer sowie über langjährige praktische Erfahrungen als Rechtspfleger in der Immobiliarvollstreckung.
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